50, Z. 117 ff.). Diese widersprüchlichen Aussagen haben entgegen der Verteidigung nichts mit den Ortskenntnissen des Beschuldigten oder der falschen Lokalisierung der «Schweizerhofpassage» zu tun (vgl. pag. 540). Damit zielte der Beschuldigte offensichtlich darauf ab, die Initiative für das Aufeinandertreffen mit der Gruppe von sich zu schieben und seine Rolle