Später gab er auf Vorhalt seiner Erstaussage an, dass das Ganze nicht gestimmt habe. Dass sie angetrunken gewesen sei, sie habe sich nicht darum kümmern wollen (pag. 55, Z. 290). Der Beschuldigte äusserte somit mehrfach, dass der Geschlechtsverkehr für ihn nicht gepasst habe und er ihn deshalb abgebrochen habe. Gleichzeitig äusserte er allerdings, dass der Geschlechtsverkehr 15 bis 20 Minuten gedauert habe (pag. 49, Z. 85 f.).