54, Z. 263 ff.). In diesem Zusammenhang ist weiter interessant, dass der durchaus als aufgeklärt zu betrachtende Beschuldigte konstant von Geschlechtsverkehr spricht, um dann auf Vorhalt des durch das IRM entfernten Tampons eben dies plötzlich in Frage zu stellen und zu behaupten, nicht mehr sicher zu sein, ob er effektiv in sie eingedrungen sei. Dieses Umschwenken und Anpassen seiner Aussage an die Ermittlungsergebnisse wird ebenfalls als Lügensignal gewertet.