Der Beschuldigte machte ferner unterschiedliche Angaben zur Frage nach dem Verhalten der [Strafund Zivilklägerin] während des Geschlechtsverkehrs. Er gab zunächst an, dass die [Straf- und Zivilklägerin] die Pobacken voneinander gedrückt, gestöhnt und mit der Faust aufs Bett geschlagen habe (pag. 44, Z. 235 ff.). Anlässlich seiner zweiten Einvernahme gab er an, dass sie ihre Hände auf dem Gesäss gehabt habe. Sie sei laut gewesen, so wie es einer Frau gefalle. Sie habe sich am Bettgestell festgehalten, was Lärm verursacht habe. Er habe sie dann noch gefragt, ob sie nicht etwas leiser sein wolle (pag. 54, Z. 263 ff.).