Sie habe auch ihre Arme bei ihm gehabt. Er habe sich gedacht, dass er sich neben sie legen könne. Er habe sie an den Brüsten angefasst. Sie habe einen erregten Atem gehabt und das Gesäss an ihn gedrückt (pag. 49, Z. 78 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung führte er schliesslich aus, dass er im Bett am Rand gelegen und sie sich umgedreht und mit ihrem Gesäss an seinem Körper bewegt habe. Er habe dann seine Hand über sie drübergelegt, als würde er sie von hinten umarmen und habe ihre Brüste berührt (pag. 336, Z. 3 ff.). Auffällig ist, wie der Beschuldigte die Reihenfolge der Geschehnisse im Zimmer der [Straf- und Zivilklägerin] durcheinanderbringt.