16 Auffällig sind insbesondere die widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten in Bezug auf das Kerngeschehen. Anlässlich der ersten Einvernahme gab er an, dass er in der Nacht aufgrund eines lauten Geräuschs aufgewacht sei und bei der [Straf- und Zivilklägerin] nachgeschaut habe, da diese recht torkelnd gewesen sei. Er habe sich zu ihr aufs Bett gesetzt, ihr über die Schulter gestreichelt und gefragt, ob es ihr gut gehe und ob sie etwas wolle (pag. 41, Z. 62 ff.).