Die Aussagen des Beschuldigten weisen ferner zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche auf. So gab er zunächst an, dass er vom O.____ (Lokalität) in Richtung Bahnhof gefahren sei und vor dem Schweizerhof drei junge Leute gesehen habe. Weil er auch alleine unterwegs gewesen sei, habe er gedacht, er halte an und frage wohin sie gehen wollten (pag. 40, Z. 26 f. und 30 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er an, dass ihm die drei bei der Schweizerhofpassage die Weiterfahrt blockiert hätten (pag. 48, Z. 36 f.). Der Beschuldigte widerspricht sich auch in Bezug auf die angeblich mit der [Straf- und Zivilklägerin] geführten Gespräche. Bei der Staatsanwaltschaft gab er auf Frage hin an, dass