63, Z. 179). Sie informierte sogleich ihre Mitbewohnerin, gemeinsam besorgten sie die «Pille danach» und erschienen bereits um 12:25 Uhr auf der Polizeiwache Waisenhausplatz (pag. 5). Gegen 15:00 Uhr wurden sodann G.________ und H.________ parallel befragt (pag. 76; pag. 86). Zeitgleich wurde die körperliche und gynäkologische Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) durchgeführt, an welcher sie ebenfalls Angaben zum Sachverhalt machte (pag. 17 f.). Es gab keine Zeit für allfällige Absprachen. Die Aussagen von H.________, G._____