14 Frauen am nächsten Tag davon erzählten (pag. 77, Z. 56 ff.; pag. 79, Z. 134 ff.). Allerdings ist hinsichtlich seines allgemeinen Aussageverhaltens festzuhalten, dass auch er den Beschuldigten sowie dessen Fahrzeug genau beschreiben konnte (pag. 78, Z. 65 ff.). Er versuchte den Beschuldigten auch nicht übermässig und unnötig zu belasten (pag. 78, Z. 106). Seine Angaben zum Zustand der [Straf- und Zivilklägerin], wonach es dieser auch schon im Taxi sehr schlecht gegangen sei (pag. 77, Z. 46; pag.