Immerhin schliesst das Gericht nicht komplett aus, dass der Beschuldigte in diesem Punkt die Wahrheit sagte. Dass G.________ dies vehement verneint, könnte auch damit zu tun haben, dass sie diese Idee des Abschminken lassens der [Straf- und Zivilklägerin] durch einen ihnen fremden Mann im Nachhinein als schlechte Idee empfand und dies aufgrund des schlechten Gewissens nicht zugeben möchte.