13 wonach sie nach dem Vorfall das Vertrauen zu sich selbst habe wiedererlangen müssen (pag. 548), auf Reue hindeute, sich aus freien Stücken auf den Beschuldigten eingelassen zu haben. Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass im Rahmen der Beweiswürdigung auf die sehr glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin, welche sich in sämtlichen wesentlichen Punkten des Rahmengeschehens mit denjenigen von G.________ und H.________ decken, abzustellen ist.