11 Z. 110). Als sie in der Nacht aufgewacht sei, sei sie erschrocken. Es sei ihr schlecht gegangen, ihr sei übel gewesen und schwindlig. Sie sei wie in Trance gewesen (pag. 62, Z. 133 ff.). Sie sei froh gewesen, dass er weggewesen sei (pag. 74, Z. 235). Weiter gelang es der [Straf- und Zivilklägerin] Gesprächsinhalte genau und über die verschiedenen Einvernahmen hinweg übereinstimmend wiederzugeben (pag. 61, Z. 77 f.; pag. 65, Z. 261 f.; pag. 71, Z. 80 f.; pag. 331, Z. 2 f.).