Ferner sind ihre Aussagen weder detailarm noch karg und sind über das Geschehen mit einem örtlichen, zeitlichen und handlungsbezogenen Kontext verknüpft. Die [Straf- und Zivilklägerin] schilderte eindrücklich, wie sie sich am Morgen nach dem Vorfall (pag. 62, Z. 136 f.; pag. 71, Z. 90 ff.) und in den Folgemonaten (pag. 329, Z. 3 ff.) fühlte. So gab sie auch beinahe 1,5 Jahre nach dem Vorfall anlässlich der Hauptverhandlung an, dass sie seit dem Sommer 2020 ihr Zimmer etwa fünf Mal umgestellt habe, die Wohnung für sie kein Zuhause sei und sie sich nicht wohl fühle (pag. 329, Z. 10 ff.).