_, zusammengefasst als glaubhaft ein. Sie erachtete es als erstellt, dass sich die Straf- und Zivilklägerin in dieser Nacht alkoholbedingt in einem schlechten Zustand befunden habe, zuhause angelangt gleich zu Bett gegangen und innert kurzer Zeit eingeschlafen sei. Sie glaubte dem Beschuldigten nicht, dass G.________ und die Straf- und Zivilklägerin während der Heimfahrt und bei ihnen Zuhause mit ihm geflirtet hätten, letztere in der Nacht aufgewacht sei und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe. Gestützt darauf erachtete