In der Hauptsache bestritten wird, dass die Straf- und Zivilklägerin auf dem Bauch gelegen und geschlafen habe, als der Beschuldigte mit seinem Penis ungeschützt von hinten vaginal in sie eingedrungen sei. Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, dass der Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der Straf- und Zivilklägerin einvernehmlich gewesen, diese währenddessen wach gewesen sei und nicht tief geschlafen habe.