6 gehende Schadenersatzforderung mangels Aktivlegitimation rechtskräftig abgewiesen (Ziff. IV.2. des erstinstanzlichen Urteils; vgl. zum Verschrieb betreffend Schadenersatz von CHF 119.35 die erstinstanzliche Urteilsbegründung, pag. 438; ferner die Berichtigung, pag. 442 f.). Soweit in oberer Instanz von der Straf- und Zivilklägerin ein Vorbehalt des Nachklagerechts sowie Zins auf dem Betrag des Schadenersatzes beantragt wird (vgl. pag.