_ im oberinstanzlichen Verfahren festzusetzen. Nicht der Rechtskraft zugänglich und daher ebenfalls zu überprüfen sind die Verfügungen der Vorinstanz betreffend die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und des erstellten DNA-Profils. In Rechtskraft erwächst das erstinstanzliche Urteil insoweit, als mehrere Gläser und Kleidungsstücke sowie die Bettwäsche zur Vernichtung eingezogen wurden (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteils).