6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zu überprüfen ist der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Schändung samt Strafzumessung, Kostenverlegung und Zivilpunkt. Folglich ist auch über die Rück- und Nachzahlungspflichten betreffend die Entschädigungen der amtlichen Verteidigung (Rechtsanwalt C.________, Mandat sistiert) sowie der unentgeltlichen Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin für das erstinstanzliche Verfahren zu befinden. Ferner sind allfällige Entschädigungsansprüche des Beschuldigten zu prüfen und die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin E.________ im oberinstanzlichen Verfahren festzusetzen.