DNA- ProfilG). 4. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).