II. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die beschlagnahmten Gegenstände seien einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB). 2. Die Honorare der amtlichen Verteidigerin und der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Privatklägerin seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135, 138 StPO). 3. Dem zuständigen Bundesamt sei die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA- ProfilG).