4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Opferschutzmassnahmen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 13. Januar 2023; pag. 499 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 19. Januar 2023; pag. 506 f.) eingeholt. Ferner hat die Kammer die Verfahrensakten betreffend das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland PEN 20 450 vom 30. September 2020 ediert und den Parteien Gelegenheit zur Einsicht geboten (vgl. pag. 523).