2. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin D.________ wird soweit weitergehend mangels Aktivlegitimation abgewiesen. 3. Zur Bezahlung von CHF 10'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 26.07.2020 an die Privatklägerin D.________. 4. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]