1. Folgende sichergestellte Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 2 T-Shirts - 2 Weingläser - 1 Shotglas - 1 Duvet - 1 Fixleintuch - 1 Unterhose 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).