1. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'970.00 und Auslagen von CHF 2'728.00, insgesamt bestimmt auf CHF 11'698.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 10'898.00. [Kostentabelle] II.