Die durch die Vorgehensweise des Beschuldigten verursachte Verspätung war indes minim und hatte keine weiteren (aktenkundigen) Folgen. Es wäre ein Leichtes gewesen, sich an die Anweisungen der diensthabenden Transpolizisten zu halten und die getätigten Versuche zum erneuten Betreten des Zuges (darunter die Blockierung der Türe mittels Fuss) zu unterlassen. Unter den gegebenen Umständen – und mit Blick auf den weiten Strafrahmen – wiegt die Tatschwere dennoch sehr leicht. Der Kammer scheint eine Busse von CHF 150.00 angemessen, welche im Umfang von CHF 100.00 asperierend zu berücksichtigen ist.