19 gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa Urteil des BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Der Tatbestand von Art. 57 Abs. 4 Bst. e PBG wird – wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat – in den VBRS-Richtlinien nicht geregelt. Für den Missbrauch einer Sicherheitsvorrichtung (insbesondere die Notbremse) ist indes eine Busse ab CHF 300.00 vorgesehen.