Es wäre ein Leichtes gewesen, sich an die Anweisungen der diensthabenden Transpolizisten zu halten und somit die Tat zu vermeiden. Das Verschulden des Beschuldigten ist unter den gegebenen Umständen – und mit Blick auf den weiten Strafrahmen – jedoch noch als leicht zu bezeichnen, wobei seine Vorgehensweise keinesfalls bagatellisiert werden soll. Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz eine Busse von CHF 300.00 als angemessen.