V. Strafzumessung 19. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung, Strafart und Strafrahmen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung und der Gesamtstrafenbildung korrekt ausgeführt. Darauf wird verwiesen (S. 16 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 195 ff.). Vorliegend ist sowohl für die Widerhandlung gegen das BGST sowie für die Widerhandlung gegen das PBG eine Busse bis CHF 10'000.00 vorgesehen (Art. 9 Abs. 1 BGST; Art. 57 Abs. 4 Bst. e PBG i.V.m. Art. 333 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 1 StGB).