Dem Beschuldigten war bewusst, dass der fragliche Zug in Kürze abfahren sollte (pag. 2). Er wollte jedoch mit diesem Zug nach Hause und versuchte unbestrittenermassen, erneut einzusteigen und die Abfahrt des Zuges zu verhindern, indem er mit seinem Fuss dessen Türe blockierte. Dies obwohl er vom Transportpolizisten Arturo aufgefordert wurde, vom Trittbrett zurückzutreten. Der Beschuldigte handelte somit vorsätzlich, womit auch der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass die Transportpolizisten gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst.