Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte am 11. Juli 2020 seinen Fuss zwischen die Türe des Zuges gehalten bzw. auf das Trittbrett des Zuges gestellt und damit dessen Türe blockiert. Aufgrund seines Vorgehens wurde die Abfahrt des Zuges um mind. zwei Minuten verzögert. Ursache für die Verspätung war demnach der Beschuldigte. Dass der Transportpolizist B.________ sich ebenfalls kurz im besagten Türrahmen befand und den Beschuldigten wegstiess, vermag daran nichts zu ändern.