17 betroffenen Person Kenntnis der Abfahrtsverzögerung nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist dann gegeben, wenn sich die Person trotz Aufforderung weigert, die Türe freizugeben (STRAUB ET AL., a.a.O., Rz. 449 ff.). 18.2 Subsumtion Ein gültiger Strafantrag liegt vor (pag. 1 ff.). Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte am 11. Juli 2020 seinen Fuss zwischen die Türe des Zuges gehalten bzw. auf das Trittbrett des Zuges gestellt und damit dessen Türe blockiert.