8 Vorfall statt) nachvollziehbar. Dem Beschuldigten wurde gemäss Anzeigerapport auch gesagt, dass die Abfahrt des fraglichen Zuges bevorstehe (pag. 2). Den Akten sind sodann keine Hinweise zu entnehmen, wonach B.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten möchte. Vielmehr gab Letzterer gar zu Protokoll, dass er keine Anzeige erstattet hätte, wenn der Beschuldigte den Zug einfach verlassen und die Türe nicht blockiert hätte (pag. 153, Z. 13 ff.).