_ von der Vorinstanz in augenfällig unzutreffender Weise gewürdigt worden sein sollen, erschliesst sich der Kammer nicht. Zur Frage, wer die Abfahrt des Zuges verzögert habe, äusserte sich B.________ dahingehend, dass der Beschuldigte seinen Fuss auf die Schwelle der Türe gestellt habe und die Türe so nicht mehr schliesse (pag. 153, Z. 44 f.), was indes mit den Aussagen des Beschuldigten übereinstimmt. Weiter gab B.________ aber auch zu, dass er sich jeweils kurz in die Türe gestellt habe, um den Beschuldigten zurückzustossen. Da habe er selber auch für eine kurze Sekunde die Türe blockiert (pag. 154, Z. 38 ff.).