148, Z. 45 f.). Er habe mit diesem Zug nach Hause fahren wollen, weshalb er sein Gepäck genommen und wieder habe einsteigen wollen. In dem Moment habe sich die Türe geschlossen und da habe er seinen Fuss dazwischen gehalten, damit er einsteigen könne. Der französischsprachige Transportpolizist habe sich dann in die Türe gestellt und ihn mit beiden Händen zurückgestossen. Er (der Beschuldigte) habe dann gesagt, dass er ein Billet habe und habe wieder einsteigen wollen, worauf er noch fester zurückgestossen worden und aufs Perron gefallen sei (pag. 149, Z. 3 ff.). B.________ habe selber die Türe blockiert, da er ihn nicht habe einsteigen lassen (pag. 149, Z. 42 f.).