148, Z. 34 und Z. 39). Solches ergibt sich auch aus dem Anzeigerapport vom 18. Juli 2020 (pag. 2). Die darin gemachten Ausführungen von B.________ werden vom Beschuldigten überwiegend anerkannt. So gab der Beschuldigte selber an, dass er von den Transportpolizisten aufgefordert worden sei, eine Maske anzuziehen und ihm auch eine entsprechende Maske kostenlos angeboten worden sei (pag. 149, Z. 15). Dass der Beschuldigte daraufhin ein Papier (gemäss Aussagen des Beschuldigten seine besonderen Gründe) vorgelegt habe, wird vom Beschuldigten sowie von B.________ übereinstimmend geschildert (pag. 148, Z. 39 ff.; pag. 152, Z. 27 ff.).