14. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport vom 18. Juli 2020 (pag. 1 ff.), die Aussagen des Beschuldigten (pag. 6 ff., pag. 148 ff.) sowie die Aussagen von B.________ (pag. 152 ff.) vor. Soweit notwendig, wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher darauf eingegangen.