13. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 11. Juli 2020 um ca. 22:40 Uhr als Passagier im Zug Nr. 7242 keinen Mund-Nasen-Schutz trug und von den dazumal anwesenden Transportpolizisten auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr hingewiesen wurde, sich weigerte, eine Maske anzuziehen und letztlich den Zug verlassen hat sowie nicht wieder einsteigen durfte. Unbestritten ist ferner, dass der Beschuldigte den dazumal anwesenden Transportpolizisten ein ausgedrucktes Schreiben zeigte. Bestritten ist, dass der Beschuldigte – wie im Strafbefehl geschildert – aus dem Zug «begleitet» worden sei.