Die Unwahrhaftigkeit der ganzen Übung habe sich bei der Zeugenbefragung offenbart, als der Polizist ihm den Tipp gegeben habe, er solle sich beim nächsten Mal eine Tüte Nüsse kaufen, dann habe er keine Probleme mit ihnen (sinngemäss). Hiervon werde im Urteil kein Wort erwähnt und die besagte Stelle sei auch aus dem Protokoll verschwunden (pag. 212 ff.).