Auf die Richtigstellung des Beschuldigten habe er aggressiv reagiert. In der Arbeitsanordnung stehe dann auch, dass als letzte Handlung eine Anzeige erfolgen solle und keine gewaltsame Entfernung aus dem Zug. Er habe sich von Anfang bis Ende friedlich bzw. kooperativ verhalten und sei wahrhaftig und ehrlich gewesen. Die Unwahrhaftigkeit der ganzen Übung habe sich bei der Zeugenbefragung offenbart, als der Polizist ihm den Tipp gegeben habe, er solle sich beim nächsten Mal eine Tüte Nüsse kaufen, dann habe er keine Probleme mit ihnen (sinngemäss).