Der Zug erhielt aufgrund der Türblockade durch den Beschuldigten eine Verspätung. Demzufolge ist der Sachverhalt in Bezug auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz erstellt. 12. Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten Für die Vorbringen des Beschuldigten wird vorab auf die Berufungserklärung vom 1. April 2022 verwiesen (pag. 212 ff.). Darin warf der Beschuldigte insbesondere die Fragen auf, ob die Polizisten ihn, einen sich gesetzeskonform verhaltenden