Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl wir [recte: wird] aufgrund der Akten, der Befragung des Beschuldigten und des Zeugen B.________ als erstellt erachtet: So trug der Beschuldigte erwiesenermassen keine Maske im Zug. Weiter stimmen die Aussagen überein, wonach der Beschuldigte über kein medizinisches Attest verfügte (pag. 152 Z. 28 f., pag.158 Z. 11 ff.). Als ihm eine Maske durch die Transportpolizei angeboten wurde, verweigerte er diese. Weiter ist erstellt, dass sich der Beschuldigte weigerte, den Zug zu verlassen sowie die Türen freizugeben. 2.4.2 Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG)