4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 225). 2 5. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung vom 1. April 2022 folgende Anträge (pag. 215; Hervorhebungen im Original): Das ganze Urteil, im speziellen die zwei oben erwähnten Punkte, ist von unbefangener Seite neu zu beurteilen und der Beschuldigte in allen Punkten frei zu sprechen.