2.5. der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, begangen am 22.5.2017 auf der Strecke R.________; 3. das Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 21.2.2017 (bedingte Strafe von 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit) widerrufen wurde; unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 400.00 an A.________; 13 4. A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung von CHF 200.00 Schadenersatz an die G.________, T.________; 5. die folgenden Zivilforderungen abgewiesen wurden: