In concreto Mit Entscheid vom 23. November 2016 wurde dem Beschuldigten die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen und ihm wurde Asyl in der Schweiz gewährt (pag. 2745). Seinen Angaben wurde geglaubt, obwohl mit der Generalstaatsanwaltschaft in den zwei Befragungen einige Widersprüche auszumachen sind. In Kenntnis der Umstände hat das SEM als Fachbehörde mit Bericht vom 12. Mai 2022 in fine ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte in Syrien mit einer schweren Bestrafung zu rechnen hätte.