7 9.2.3 Finanzielle Verhältnisse Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit dem ersten oberinstanzlichen Urteil zwar verbessert, sind aber nach wie vor schlecht. Der Beschuldigte wird gemäss der Bestätigung der K.________ vom 6. September 2023 seit dem 1. November 2023 finanziell nicht mehr vom Staat unterstützt (pag. 2822). Sein Betreibungsregisterauszug enthält keine Einträge (vgl. pag. 2823). Nichtsdestotrotz ist angesichts der zahlreichen Gerichtsverfahren davon auszugehen, dass der Beschuldigte Schulden hat.