9. Subsumtion 9.1 Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist syrischer Staatsbürger und somit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wurde wegen Raubes gemäss Art. 140 Abs. 1 StGB verurteilt, wobei es sich gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB um ein Katalogdelikt handelt. Dies zieht im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario). 9.2 Härtefallprüfung 9.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am M.________ 1994 geboren und kam nach eigenen Angaben am 30. November 2015 in die Schweiz (pag. 2696), was zu seinen Ungunsten zu werten ist.