5 Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_45/2020 vom 14. März 2022, in dem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts SK 18 462 vom 2. Juli 2019 integral aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen hat. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 18 462 vom 2. Juli 2019 formell nicht mehr. Dennoch ist die Sache nicht erneut als Gesamtes zu beurteilen.