1. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 20.3.2017; unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 49 Tagen; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen); 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie den ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Die Kosten für das Neubeurteilungsverfahren seien vom Kanton Bern zu tragen. IV.