Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 22.8.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ – unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern – freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1.1. des Raubes, angeblich bandenmässig sowie teilweise unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit begangen am 19.11.2016 in S.________; 1.2. der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 15.9.2017 in P.________; 2. A.________ schuldig erklärt wurde