Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte Rechtsanwalt Lopes einen Arbeitsvertrag des Beschuldigten vom 20. September 2022 (pag. 2821), eine Bestätigung der K.________ über die finanzielle Unabhängigkeit des Beschuldigten vom 6. September 2023 (pag. 2822), einen Betreibungsregisterauszug vom 6. September 2023 (pag. 2823), eine Kopie des Führerausweises des Beschuldigten (pag. 2824) sowie die Kostennote vom 7. September 2023 (pag. 2825 ff.) ein. Die Kammer erkannte die eingereichten Urkunden zu den Akten (pag. 2807). Im Weiteren wurde der Beschuldigte einvernommen (pag. 2809 ff.).